Stand: 22.Mai.2020
Ein neues Intro und Zusammenfassung
Liebes Publikum!
Haben Sie Karten für die Sommer-Familientheater-Reihe „Abenteuer mit Pettersson und Findus“ auf der Freilichtbühne Spandau bestellt und bereits bezahlt? Die Reihe fällt leider corona-bedingt ersatzlos aus. Wir senden Ihnen dazu innerhalb der kommenden Tage eine E-Mail zu. –
Liebe Ensemblemitglieder!
- Es gibt zusammengefasst eine paar Hilfen, die die Regierungen von Bund und Land per Antrag uns zu kommen lassen. Sie verteilen sich derzeit auf Antragsstellen: JobCenter, IBB und KfW.
- Bei ersteren gibt es ein vereinfachtes Verfahren für alle unter 60.000 € Vermögen und ohne Prüfung der Wohnungsgröße. Der Antrag kann bis zum 30. Juni online gestellt werden, wird aus dem Hart IV-Topf und bisher (!) längstens auf sechs Monate gewährt.
- Der Kfw-Antrag betrifft Unternehmer und kann über deren Site vorbereitet werden, muss aber über die Hausbank (zählt eine Direktbank dazu?) beantragt werden. Es ist ein mehrjähriger Kredit mit nierdrigen Zinsen und orientiert sich an zurückliegenden Umsätzen; demzufolge sollte man vor Beantragung seine Hausbank fragen.
- Ähnlich gelagert die IBB-Hilfe, allerdings sehr schwer einzuschätzen für Soloselbständige – unbedingt dort anrufen und nachfragen, ob man als solche Betriebsmittelausgaben davon begleichen kann.
22.05.20 Quelle LAFT, quasi als Aktualisierung zum letzten Beitrag
Auch bei der Bundesratssitzung am 15. Mai 2020 waren weitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise das beherrschende Thema der 16 Bundesländer. Insgesamt standen neun Gesetzesbeschlüsse des Bundestages auf der Tagesordnung, allen neun Gesetzen z. B. zum Sozialschutz-Paket II oder zur Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht stimmte nun auch der Bundesrat zu. Ein Überblick der Sitzung findet sich hier: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html.
Vorgestellt durch Klaus Lederer, den Berliner Senator für Kultur und Europa, wurden drei Länderinitiativen, die in Ausschussberatungen weitergeführt werden. Sie enthalten Forderungen für einen Corona-bedingten Zuschlag für Arbeitssuchende und Sozialhilfe-Empfänger*innen, mehr Unterstützung für selbstständige Künstler*innen und ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen. Am 20. Mai 2020 wurde der Antrag aus Berlin und Bremen mit leichten Änderungen durch den federführenden Ausschuss für Kulturfragen einstimmig von allen 16 Bundesländern beschlossen und wird jetzt erneut im Plenum verhandelt.
Der Redebeitrag von Klaus Lederer, der die drei Länderinitiativen vorstellt, findet sich hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/be/lederer-klaus.html.
Der Antrag zu den Selbstständigen hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0201-0300/0230-20.html?nn=4732016&cms_topNr=230%2F20#top.
Das hat der Senator gut gemacht, findet jedenfalls der LAFT Berlin. Und die Formulierung „Sie arbeiten privatwirtschaftlich, aber renditearm“, übernehmen wir gerne für zukünftige Gespräche, wenn wir mal wieder die Freie Szene erklären.Die bundesweite Allianz der Freien Künste kommentiert die Sitzung in einer Presseerklärung: ”Die AFK weist erneut darauf hin, dass auch bei den bestehenden Hilfsprogrammen dringender Korrekturbedarf besteht. Dies wurde zuletzt in einem jüngst veröffentlichten Appell zahlreicher Verbände mehrerer Kunstsparten ausführlich dargelegt. … Die Allianz der Freien Künste unterstützt darüber hinaus die Forderung des Deutschen Kulturrats nach einem Kulturinfrastrukturfonds. Mit Blick auf die Rückkehr zu einem kulturellen Leben schlägt die AFK außerdem die Einrichtung einer Taskforce vor. In beide Instrumente müssen unbedingt Vertreter*innen der Freien Künste einbezogen werden.”
Der genannte Appell der Verbände, den auch der LAFT Berlin unterzeichnet hat, wies bereits am 11. Mai 2020 detailliert die Notwendigkeit nach, für Solo-Selbstständige aller Branchen und Berufe die Programme zu adaptieren und Lebenshaltungskosten anrechenbar zu machen: www.laftberlin.de/fileadmin/user_upload/media/Gemeinsamer_Appell_an_die_Bundesregierung_200511.pdf.Auch die Presse berichtete vielfach über die besondere Situation der Selbstständigen. Beispielhaft hier im Spiegel vom 16. Mai 2020: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-soforthilfen-fuer-selbststaendige-die-verlierer-der-staatshilfen-lotterie.
Trotz der Versprechungen von Kanzlerin und Vize-Kanzler gibt es derzeit noch keine Neuigkeiten zum spezifische Konjunkturpaket für Kunst und Kultur auf Bundesebene. Die Beauftragte für Kultur und Medien baut weiter auf ein „Rettungs- und Zukunftspaket“ mit einem Schwerpunkt auf „Maßnahmen, mit denen überwiegend privat finanzierte Einrichtungen einen pandemiegerechten Wiederbeginn ihrer Aktivitäten ermöglichen können.“: https://www.focus.de/kultur/diverses/kulturpolitik-gruetters-baut-auf-rettungs-und-zukunftspaket_id_11997883.html.
Viele hatten sich mehr erhofft. Wir sind gespannt, ob und was denn nun dabei herauskommt, weitere Informationen sind für Anfang Juni zu erwarten.Die Kulturminister*innen von Bund und Ländern haben sich am 17. Mai 2020 in einem sechsseitigen Konzept auf gemeinsame Eckpunkte für „eine planvolle Öffnung weiterer kultureller Einrichtungen und Aktivitäten“ verständigt. Für ihre Vorschläge berufen sie sich auf Konzepte einschlägiger Branchen- und Berufsverbände, die „eine bundesweit möglichst einheitliche und transparente sowie sichere Handhabung“ gewährleisteten. Voraussetzung für Lockerungen seien jeweils die lokale Entwicklung der Infektionszahlen. Auf der Basis sollten Vor-Ort-Konzepte entwickelt werden, „die individuell an die jeweilige Spielstätte, Einrichtung oder Veranstaltung angepasst sind.“: https://www.berlin.de/kultur-und-tickets/nachrichten/6174401-2154924-kulturminister-wollen-theater-wieder-oef.html.
Das komplette Papier findet sich hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1754254/e806fa5c4da0fb6fbf84b85c1095e67f/2020-05-20-eckpunkte-oeffnungsstrategie-data.pdf?download=1.
Der Deutsche Bühnenverein begrüsste die Verabschiedung des Papiers, an dessen Handlungsempfehlungen er „als Branchenverband der Theater und Orchester maßgeblich beteiligt“ gewesen sei: https://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=18155:deutschland-kulturminister-einigen-sich-auf-eckpunkte-fuer-oeffnungsstrategien&catid=126&Itemid=100089.
Die Süddeutsche Zeitung beklagt die Regelwut des Papiers: https://www.sueddeutsche.de/kultur/kultur-hygieneregeln-gruetters-1.4911496.Auch der Deutsche Kulturrat begrüßte, dass Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte vorlegen, warnte aber vor den damit verbundenen Kosten. „Hier sind bei den öffentlichen Theatern und Konzerthäusern die Träger, also Länder und Kommunen, gefordert, die notwendigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Privatwirtschaftlich getragene Theater und Kinos brauchen endlich den von uns nachdrücklich geforderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds, damit sie wirtschaftlich überleben und die Vorgaben im Spielbetrieb umsetzen können. Ohne eine auskömmliche Finanzierung kann es keine Öffnung unter Corona-Bedingungen geben, das dürfen Bund und Länder nicht vergessen“ Die gesamte Pressemitteilung findet sich hier: https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung.
Die VBG, die gesetzliche Unfallversicherung, veröffentlichte bereits davor Hinweise für Betriebe, wie zum Beispiel eine Handlungshilfe für einen Hygieneplan oder ein Praxis-Check-Modul mit aktuellen Ergänzung für Kleinbetriebe: www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung/Hygiene+Gefaehrdungsbeurteilung_node.html.
Hier bei den „Branchenspezifische Handlungshilfen“ findet sich auch das in der Theater- und Orchesterwelt bereits jetzt heißdiskutierte Papier der VBG, der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Probenbetrieb“: www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard_node.html.
Ansonsten tut sich eventuell ‚was neues für Soloselbständige/ KünstlerInnen auf (Quelle LAFT):
| (…)
plötzlich ist Bewegung in die Debatte um Unterstützungsmaßnahmen für Kunst und Kultur auf Bundesebene gekommen. Die Kanzlerin hat am 9. Mai 2020 an Künstler*innen gerichtet über Kultur gesprochen und dabei explizit auch Solo-Selbstständige erwähnt. Das ist neu und zeigt, dass die Probleme und Forderungen von Kunst und Kultur inzwischen deutlich sichtbar und hörbar geworden sind. Es ist auch eine Antwort auf den weit verbreiteten Vorwurf, dass innerhalb der Regierung nur über Autos und nie über Kunst gesprochen werde. Der deutsche Kulturrat ist jedenfalls begeistert, fasst die Rede zusammen und sieht im „Video-Podcast der Bundeskanzlerin ein ermutigendes Signal für den nationalen Kulturinfrastrukturfonds“. Tatsächlich wird u. a. versprochen zu „schauen, welche Unterstützungsmaßnahmen auch in den nächsten Monaten für die Kunst von Notwendigkeit sind.“ Etwas konkreter wird der Bundes-Finanzminister am 10. Mai 2020, der in der Presse neben übergreifenden Maßnahmen drei spezifische Konjunkturpakete ankündigt: „Kunst und Kultur brauchen unbedingt ein eigenes Konjunkturprogramm. Zudem soll das Hotel- und Gaststättengewerbe gezielt gefördert werden und drittens die Kommunen massiv unterstützt werden. Die Unterstützung der Kommunen ist dabei auch für den Kulturbereich sehr wichtig und könnte sich ebenfalls positiv auf die lokalen Kulturstrukturen auswirken, da sie als sogenannte „freiwillige“ Leistungen bei Einsparmaßnahmen in kommunalen Haushalten stets massiv bedroht sind. Ein bisschen mehr dazu und zu den Finanzierungsplänen unter: www.tagesspiegel.de/politik/milliardenkosten-der-corona-krise-scholz-will-reiche-hoeher-besteuern/25815182.html. Auch die Beauftragte für Kultur und Medien verspricht am 9. und 10. Mai 2020 in der Presse ein großes Kulturunterstützungsprogramm und verhält sich auch ein wenig zum größten Manko der Soforthilfen, der mangelnden Anrechenbarkeit von Lebenshaltungs-kosten für Selbstständige. Dass in den Maßnahmen der Bundesregierung „von Beginn an gerade an die soloselbstständigen Künstler und Kreativen gedacht wird, war mir eine Herzensangelegenheit“. Die Soforthilfeprogramme seien genau auf sie zugeschnitten. Wo es notwendig sei, werde man die Programme „selbstverständlich nachjustieren“. Derzeit arbeite die Regierung an einem großen, über die bisherigen Maßnahmen hinausgehenden Kulturunterstützungsprogramm. Mehr unter: www.tagesspiegel.de/kultur/kultur-in-der-corona-krise-kunst-ist-existenziell-fuer-die-demokratie/25813334.html und www.welt.de/debatte/kommentare/plus207858613/Corona-und-Kultur-Monika-Gruetters-kuendigt-neue-Hilfen-an.html. |
Ab hier älteres Intro und vergangene Maßnahmen und Vorhaben bis 06. April
Liebe Ensemblemitglieder, liebes Publikum!
Von heute aus betrachtet, 17.03.2020, hat sich in Europa und auch in Berlin noch vor Tagen Undenkbares durch die Pandemie ereignet.
Bis zum Ende der Osterferien ruht praktisch der größte Teil des öffentlichen Lebens. „Es geht an’s Eingemachte“, sagte man, wenn Frischwaren aufgebraucht und in Notlagen nicht wieder zu beschaffen waren. Dann füllten Eingekochtes und Konserven fortan den Tisch.
Das hilft bei transitorischen Ereignissen wie in der Kultur nicht – „alles frisch“, im übertragenen Sinn. Ohnehin finanziell prekäre Lagen, auch unter Kulturschaffenden, wandeln sich in existenzbedrohliche Umstände. Gesundheit geht vor Geld, darin sind wir uns alle einig. Dennoch müssen u. a. Mieten weiter gezahlt werden.
Was mit den Vorstellungen des BKT hingegen geschehen wird, ist angesichts einer Pandemie unwichtig!
Wir müssen jedoch alle politisch handeln, um auch unseren Forderungen Geltung zu verschaffen.
Daher hat sich das BKT entschlossen, hier die wichtigsten Ergebnisse aus der Politik und Forderungen an sie aufzuführen.
Unkommentiert stehen die Dokumente oben, die uns aktuell erreicht haben; die Petition bleibt, jetzt an letzter Stelle, unten stehen. Bitte kehrt zu dieser Seite spätestens alle vier, fünf Tage zurück, und schaut nach Neuigkeiten, die in Eurem Interesse auch Euer Handeln erfordern!
Bleibt gesund!
Andreas Schmidt
t.b.c.
06. April 2020 Neuigkeiten zu Berlin-Hilfen und Anträgen von LAFT
Heute, am 6. April 2020 ab 10:00 Uhr, startete die Investionsbank Berlin erneut mit den Zuschüssen der sogenannten Soforthilfe II. In der ersten Antragsrunde wurden bereits unglaubliche und lobenswerte 1,3 Milliarden Euro an Kleinstunternehmer*innen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen in Berlin ausgezahlt. Ab jetzt geht es ausschließlich mit dem Bundesprogramm weiter, das mit weiteren 2,5 Milliarden Euro an Fördermitteln dotiert ist. Alle bisher eingereichten Anträge werden noch bearbeitet, alle Nummern aus der Wartwschlange werden ins neue Programm übernommen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Bundesmittel allerdings im Gegensatz zum bisherigen Zuschuss aus Landesmitteln nur für Betriebskosten und erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z. B. gewerbliche Mieten, Leasingaufwendungen oder Personalkosten für Beschäftigte verwendet werden. Etwas klarere FAQs finden sich inzwischen bei der IBB: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/faq-coronahilfen.html.
Bereits am Freitag, dem 3. April 2020, haben aus diesem Anlass nahezu alle kulturpolitischen Organisationen und Initiativen der Berliner Kunst- und Kulturlandschaft, darunter auch der LAFT Berlin, gemeinsam die Pressemitteilung „Aus für Berliner Soforthilfeprogramm – jetzt ist der Bund gefordert!“ veröffentlicht. Darin appellieren sie an Bundesregierung, die vorhandenen Corona-Hilfspakete des Bundes für den tatsächlichen Bedarf von Künstler*innen, von Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmer*innen aller Sparten und Branchen zu öffnen und die Verwendung der Mittel auch für die tatsächliche Existenzsicherung zu gestatten: https://www.bbk-berlin.de/con/bbk/upload/textarchiv20/200403_PM_Aus_fuer_Berliner_Soforthilfeprogramm_-_jetzt_ist_der_Bund_gefordert.pdf.
27. März 2020 Neuigkeiten zu Hilfen und Anträgen von LAFT
Liebe Mitglieder und Freund*innen des LAFT Berlin,
liebe Kolleg*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,aus gegebenem Anlass ein paar wenige, aber dafür zeitlich dringliche Hinweise:Die Antragstellung für die Corona-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln wird ab heute, Freitag 27. März 2020, 12:00 Uhr möglich sein.
Die Antragstellung erfolgt in einem einzigen gemeinsamen Antrag für Land- und Bundesmittel.
Das Gerücht, dass erst das Berliner Programm umgesetzt und das Bundesprogramm später folgt, stimmt nicht.Das Programm hat das Ziel, Betriebe und Unternehmen in aktuellen ökonomischen Schwierigkeiten, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entstanden sind, zu unterstützen. Es sind tatsächlich Zuschüsse, keine Darlehen – jedoch muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.Antragsberechtigt sind:
- gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin für 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln.
- Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin für bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln.
Zur Beantragung werden vermutlich mindestens die folgenden Daten benötigt: Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma, Ausweisdokument, Steuernummer und Bankverbindung.
Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden. Die Landesmittel sind nicht auf bestimmte Ausgaben begrenzt.Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von anderen Mittel sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer temporären Liquiditätshilfe und wird dann ggf. im Nachhinein bei der Gewährung anderer Zuschüsse angerechnet/gegengerechnet. Im Antrag muss also vermutlich auch versichert werden, dass andere Hilfsprogramme oder Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z. B. Kurzarbeitergeld oder Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden. Zum genauen Verhältnis des Zuschussprogramms zur Grundsicherung kursieren derzeit widersprüchliche Informationen. Diese Frage wird hoffentich bei Einsicht der eigentlichen Antrags-Formulare geklärt.
Nach unseren Informationen gibt es trotz anderslautender Hinweise keinerlei Gründe, die für eine übermäßige Eile bei der Antragstellung sprechen. Die IBB bittet bereits um Nutzung der Tagesrandzeiten zur Antragstellung, da die Server dann weniger stark belastet sind. Der gesetzliche Anspruch auf Überprüfung des Antrags verfällt nicht bei späterer Antragstellung. Der Kultursenator Klaus Lederer gestern dazu auf Twitter: „Wir haben bis heute Mittag am Antrag gearbeitet, unter anderem, um ihn nicht so restriktiv zu machen wie andere – im Parlament. Jetzt bereitet @PR_ibb alles vor. Und die Summen sind so bemessen, dass es nicht knapp wird. Also bitte Ball flachhalten. Sonntag beantragen geht auch.“
Da Server- und auch Verwaltungskapazitäten begrenzt sind, ruft der LAFT Berlin dazu auf, die eigenen Liquiditätsreserven und die Grundlagen für einen Antrag zunächst sorgfältig zu prüfen und insbesondere die sofortige Antragstellung solidarisch den Personen zu überlassen, welche wirklich so schnell wie möglich einen betrieblichen/ beruflichen Zuschuss benötigen!
Die Anträge werden voraussichtlich heute um 12:00 Uhr auf der Website der Investitionsbank Berlin zur Verfügung stehen. Anträge vorab per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Weiter Informationen sowie die Anträge dann hier: www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich zudem neu auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Dies betrifft auch Theater oder Gruppen oder sonstige Kunst- und Kultur-Organisationen, soweit sie über sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verfügen. Für den Monat März hätten sich die betroffenen Unternehmen allerdings bereits bis gestern, Donnerstag, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen. Aber auch für etwaige verspätete Anträge und in jedem Fall für den Monat April lohnt sich u. U. eine direkte Kontaktaufnahme. Genauere Informationen finden sich hier: https://gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
Getrennt von solchen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung werden wie stets in unserem derzeitigen Wirtschaftssystem die Maßnahmen der sozialen Sicherung der persönlichen Existenz betrachtet. Dafür wird ab dem 1. April immerhin u. a. ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung gelten. Die Vermögensprüfung wird ausgesetzt (aber nicht aufgehoben) sowie tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen. Hierzu ebenso wie zum Lohnersatz bei Kinderbetreuung und anderem mehr unter: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html
Im Übrigen fehlen nach wie vor weiter Informationen zu den versprochenen zusätzlichen Mittel als spezifische Nothilfe für Kultur und Medien auf Bundesebene, für die sich die Beauftragte für Kultur und Medien über den bestehenden Haushalt hinaus einzusetzen versprach, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern. Ziemlich weit unten, aber online finden sich Informationen dazu hier: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Auch vom Berliner Senat liegen derzeit weder Informationen zu etwaigen Sonderprogrammen für Kunst und Kultur wie bspw. in Hamburg oder den Ausbau von Stipendienprogrammen für Recherche, künstlerische Archivprojekte oder digitale Kunst, wie sie derzeit von anderen Förderinstitutionen bundesweit vorbereitet werden noch zur Anwendung des Förderrechts (bspw. zum Umgang mit Ausfallhonoraren in geförderten Projekten oder zum Ausgleich von Einnahmeausfällen) vor. Hier folgt kein Link, da nichts zu verlinken ist. Wir hoffen auf kommende Woche.
Aber die Spendenkampagne des Aktionsbündnis Darstellende Künste „Miete in Zeiten von Corona – 500 € Soforthilfe für Theaterschaffende“ läuft. BItte gebt die Information zu Spenden-Möglichkeiten insbesondere auch an Euer Publikum oder z. B. an Freundeskreise weiter. Mehr Informationen und Antragsmöglichkeit unter: https://ensemble-netzwerk.de/enw/spendenkampagne-aktionsbuendnis
https://www.instagram.com/ensemble_netzwerk/Auch die Informationsveranstaltungen des Performing Arts Programm zum Umgang mit Corona beginnen heute, haben aber eine begrenzte Zahl an Zugängen. Die Veranstaltung heute nachmittag ist daher bereits für weitere Anmeldungen geschlossen. Für die Folge-Termine sind noch Anmeldungen möglich, weitere Termine werden zeitnah veröffentlicht. Anmeldung bitte bis spätestens zum Abend vor der jeweiligen Informationsveranstaltung! Wir bitten noch mehr als üblich um einen bewussten Umgang mit An- und etwaigen Abmeldungen, damit andere die freiwerdenen Platze nutzen können. Weitere Informationen hier: http://pap-berlin.de/die-bereiche-des-performing-arts-programm/information-beratung-qualifizierung/beratungsstelle/seminare-workshops/
Und hier noch die richtig gute Nachricht: Das Landesamt für Einwanderung hat am 24. März 2020 eine Allgemeinverfügung zur Situation mit Corona erlassen. Dadurch wird für viele Personen einiges abgesichert, wie bspw. eine längere Frist für Wiedereinreise, ohne dass sie etwas tun müssen oder es wird abgesichert, dass der Aufenthalt in Berlin durch den Bezug von Leistungen nach dem SGB 2 nicht gefährdet ist. Alles – auch auf auf englisch – hier: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php
24. März 2020 Senatshilfen Berlin, IBB, Anträge ab Freitag
Peter Hofmann meldet dafür folgenden Link
24. März 2020, Soforthilfen, theapolis
Sören Fenner, theapolis-Chef, hat unter diesem Link Soforthilfen aufgelistet.
23. März 2020 Senatshilfen Berlin, LAFT
Und nein, die Unterlagen für die finanzielle Unterstützung des Landes Berlin für Klein- und Kleinstunternehmer*innen sowie Freiberufler*innen und Soloselbstständigen sind bislang – Stand Montagmorgen – noch nicht veröffentlicht. Auch wir können also noch keine Detailfragen dazu beantworten.
19. März 2020 Senatshilfen von heute
Hier die Pressemitteilung über die Soforthilfen
19. März 2020 Steuerliche Behandlung von Krediten
Aus dem Telephonat mit meinem (sehr guten) Steuerbüro: Bei zu einer Kreditaufnahme man muss man sein Angespartes nicht vorher aufbrauchen, um einen Kredit in Anspruch zu nehmen (anders als bei Hartz). Allerdings berücksichtigt das Finanzamt von allen betrieblichen Ausgaben nur die Zinsen (die Zinslast). Das können aber auch Kosten für ein Arbeitszimmer in der Wohnung sein. Nicht ganz unwichtig.
18. März 2020 von der KSK mit wichtigem Link ganz unten
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die wir Sie informieren möchten.
Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat
- Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Den Antrag finden Sie unter der Rubrik Service im Mediencenter dieser Internetseite unter „Vordrucke und Formulare“.
Die Änderung wirkt sich für die Zukunft aus und kann nach der gesetzlichen Regelung zwar wiederholt aber nicht rückwirkend korrigiert werden. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte deswegen sorgfältig und behutsam erfolgen, je nachdem wie sich die Situation im laufenden Kalenderjahr absehbar entwickelt.
- Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.
Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit.
Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen, die voraussichtlich geringere Umsätze mit künstlerischen / publizistischen Leistungen erzielen, als dies im Vorjahr der Fall war
- Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen. Die monatlichen Vorauszahlungen können auf Antrag reduziert werden, wenn die abgabepflichtigen Entgelte voraussichtlich deutlich geringer als im Vorjahr ausfallen.
- Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.
In verschiedenen Presseveröffentlichungen werden für die in der Kulturwirtschaft Tätigen unterstützende Maßnahmen gefordert und vorgeschlagen. Bei der KSK haben sich deswegen bereits Versicherte und Unternehmen gemeldet, um sich nach Entschädigungsleistungen zu erkundigen. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Künstlersozialkasse keine Zahlstelle für Entschädigungen oder Ausfallhonorare ist und entsprechende Anträge nicht entgegennehmen kann.
Nützliche Informationen zu betriebswirtschaftsbezogenen Fragen zum Coronavirus, Unterstützungsmöglichkeiten und Telefonnummern (Hotline Bund / Länder) finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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18. März 2020, LAFT News
Laft Berlin: Corona Update #4 Liebe Mitglieder und Freund*innen des LAFT Berlin,
liebe Kolleg*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,viele Künstler*innen und Kulturschaffende sind aktuell in Panik, denn die angeordneten und freiwilligen Maßnahmen, um eine drohende Pandemie einzudämmen, treffen sie unmittelbar. Neben der allgemeinen Belastung durch die persönliche Situation (Arbeitsstrukturen müssen umgestellt, Betreuungsmöglichkeiten gefunden, die täglichen Abläufe neu gestaltet werden), zerstören Tag für Tag neue Aufführungs-Absagen weiter die berufliche Planung.Die finanziellen Folgen sind gerade in den darstellenden Künsten absehbar: Gruppen und Kompagnien, Produktionsorte und Theaterhäuser mit und ohne Förderung, aber auch Produktionsbüros, Proberaum-Betreiber*innen und weitere zuarbeitende Betriebe wie Bühnenbau, Technikverleih und viele mehr sind mit allen ihren Mitwirkenden strukturell betroffen. Den vielen Selbstständigen ohne finanzielle Rücklagen droht ALG 2, zumal auch zusätzliche Verdienstmöglichkeiten z. B. in der Lehre oder der Kulturellen Bildung wegbrechen – und dies bei einem durchschnittlichen Jahres-Einkommen von 18.096 Euro (laut KSK).Doch auch in der aktuellen Ausnahmesituation empfiehlt es sich, einen kühlen Kopf in praktischen Dingen zu bewahren. Auf allen Ebenen arbeiten derzeit viele Menschen daran, Planungssicherheit für Kunst und Kultur so weit wie möglich wieder herzustellen und soziale Härten durch Notfall-Instrumente zu mildern.
So läuft auch der Austausch zwischen den Fachverbänden und Organisationen von Kunst und Kultur auf Hochtouren. Heute, am 18. März 2020, findet u. a. eine digitale Konferenz aller Landesverbände mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste statt. Ziele sind der Abgleich zum Stand der Unterstützungsmaßnahmen in den Ländern und auf Bundesebene und der allgemeine Erfahrungsaustausch. Entstehen sollen im Anschluss konkrete Handlungsempfehlungen und -aufrufe, über welche wir baldmöglichst informieren werden.
Alle Akteur*innen können bis dahin am besten beitragen, indem sie ihr Wissen zum Umgang mit der aktuellen Situation mit anderen teilen. Schickt auch uns uns gern weitere Hinweise! Zudem kann solidarisches Handeln innerhalb und außerhalb der eigenen Strukturen zu guten Überbrückungsmöglichkeiten für möglichst viele Menschen führen bis neue Maßnahmen greifen.Empörung und Wut verdienen dagegen die gesellschaftlichen Umstände, die in einer Krise wie dieser nur deutlicher sichtbar werden. Armut und soziale Ungleichheit verschärfen sich unter verschärften Bedingungen. Die Freie Szene hat in den vergangenen Jahren gelernt, sich besser zu vernetzen, Wissen zu teilen, andere Arbeitsformen zu entwicklen und die eigenen Bedürfnisse besser zu formulieren und in die Öffentlichkeit zu bringen. Dieses Wissen sollten wir nun nicht nur für uns, sondern auch dafür einsetzen, dass in einem der reichsten Staatswesen der Welt wirklich alle Menschen abgesichert sind.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass die akute finanzielle Bedrohung und die tiefgreifende persönliche Verunsicherung nicht nur Künstler*innen und Kulturschaffende sondern auch viele Menschen in vielen anderen Berufsfeldern treffen. Wir rufen auf zur Solidarität mit allen, die von der Hand in den Mund leben müssen!Wir werden versuchen, möglichst bald einen erneuten Überblick zu geben – über Möglichkeiten, sich in politische Aktionen miteinzubringen und über die neu geplanten digitalen Informations- und Austauschangebote des LAFT Berlin ebenso wie über den Stand der Dinge bundesweit, erste Praxis-Tipps für die weitere Arbeit in Berlin sowie zu den politischen Forderungen nach notwendigen strukturellen Verbesserungen und Sofort-Maßnahmen. Bis dahin bitten wir die zahlreichen einzelnen Fragesteller*innen um etwas Geduld.Dass Stärkere sich einschränken, um Schwächere zu schützen, war doch vor Corona auch schon ein prima Konzept,
denkt sich immer wieder
Euer LAFT Berlin
17. März 2020, Rechtstipps von RAin Sonja Laaser via LAFT
hat auf ihrer Website einige rechtliche Hinweise sowie einen Formulierungsvorschlag zur Aushandlung eines Ausfallhonorars zusammengestellt: www.kanzlei-laaser.com/ausfallentschaedigungen
17. März 2020, Bundesverband Schauspiel via LAFT
Praxistipps zu den Themen Absage von Veranstaltungen und Honorarverlust gesammelt: www.bffs.de/2020/03/10/erste-hilfe.
16. März 2020, Deutscher Kulturrat
Corona versus Kultur, Newsletter1
15. März 2020 Rechtslage einfach dargestellt, Tagesspiegel,
Absage von Kulturveranstaltungen Wer bezahlt die Künstler?
13. März 2020, Deutscher Kulturrat
Nothilfe für den Kulturbereich: Bundesregierung
startet erste Hilfsmaßnahmen wegen Coronavirus
11. März 2020, Deutscher Kulturrat
Corona-Pandemie: Kulturrat fordert Notfallfonds
für Künstlerinnen und Künstler
Notfallfonds sollte von der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des
Bundes gemeinsam verwaltet werden
Petition, bleibt dauerhaft hier stehen. Bitte unterschreibt!
Freiberufler und Kunstschaffende leiden schon jetzt an finanziellen Einbußen aufgrund des Coronavirus. Jedoch greifen für sie nicht die gesetzlichen Regelungen für einen Verdienstausfall. Die Pandemie drängt sie in den finanziellen Ruin. Daher fordern sie Finanzhilfen von der Bundesregierung:
Corona: Hilferuf der Freiberufler und Kunstschaffenden
Hallo,
das Coronavirus hat zurzeit großen Einfluss auf fast alle Bereiche unseres Lebens. Neben gesundheitlicher Bedenken leiden viele Branchen an erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Konzerte, Events, Aufführungen – nach und nach werden alle großen, aber auch kleinen Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt. Freiberufler und Kunstschaffende stehen vor der Frage, wie sie ihre Existenz sichern.
Hilfsmaßnahmen wurden zwar schon angekündigt – bisher konzentriert sich die Bundesregierung aber vor allem auf Banken und Firmen. Jan Böhmermann twitterte: „Kultur und Kunst sind kein Luxus. Wer Banken rettet, muss auch jetzt helfen!“ Die Coronakrise macht deutlich, wie zerbrechlich die Kulturszene ist. Daher fordern Freiberufler und Kunstschaffende aus ganz Deutschland Finanzhilfen von Bundes- und Landesregierungen, bevor ganze Branchenzweige zusammenbrechen – unterstützen Sie sie?
Hier geht’s zur Petition “Corona-Shutdown: Hilfen für Freiberufler & Kunstschaffende”
Sie sind der Meinung, dass Finanzhilfen für Freiberufler und Kunstschaffende nicht zielführend oder unnötig sind? Oder haben Sie einen alternativen Vorschlag? In einer Demokratie zählt jede Stimme! Tauschen Sie Argumente im Debattenraum der Petition auf openPetition aus – egal ob Pro oder Contra!
Jetzt im Debattenraum Stellung beziehen
Wir haben zu dieser Petition einen Post auf Facebook und Twitter veröffentlicht. Teilen Sie dieses mitsamt der Petition, um noch mehr Menschen zu informieren:
Schön, dass Sie sich aktiv beteiligen. Bleiben Sie gesund!Herzliche Grüße
Jessica Seip, Redakteurin bei openPetition